Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Handelsgesellschaft TKZ Polná, spol. s r.o., mit Sitz in Polná, Zahradní 572, PLZ 58813, Identifikationsnummer: 49973819, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Brünn unter Aktenzeichen C 13832

1. Einleitende Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der Handelsgesellschaft TKZ Polná, spol. s r.o., mit Sitz in Polná, Zahradní 572, PLZ 58813, IČ: 49973819, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Brünn unter Aktenzeichen C 13832 (im Folgenden „Verkäufer“), regeln gemäß § 1751 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch“), die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die im Zusammenhang mit oder aufgrund eines Kaufvertrags (im Folgenden „Vertrag“) zwischen dem Verkäufer und einer anderen natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden „Käufer“) entstehen.

1.2 Diese AGB sind Bestandteil des zwischen dem Käufer einerseits und dem Verkäufer, der auch Betreiber der Website www.tkz.cz ist (im Folgenden „Website“), andererseits geschlossenen Vertrags (im Folgenden gemeinsam „Vertragsparteien“) und regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Vertrag.

1.3 Die AGB gelten auch für Fälle, in denen eine Person, die beabsichtigt, Produkte gemäß dem aktuellen Angebot auf der Website oder gemäß einem individuellen Angebot (im Folgenden „Waren“) vom Verkäufer zu erwerben, eine juristische Person ist oder im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder ihrer beruflichen Tätigkeit handelt. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Verkäufer nachzuweisen, dass er Unternehmer ist, indem er insbesondere seinen Namen/Firmennamen, Sitz und Identifikationsnummer in die Warenanfrage angibt, die er über das Formular auf der Website an den Verkäufer sendet.

1.4 Abweichende Vereinbarungen zu den AGB können im Vertrag getroffen werden. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB.

1.5 Der Vertrag und die AGB werden in tschechischer Sprache abgefasst. Der Vertrag kann in tschechischer Sprache abgeschlossen werden.

1.6 Der Verkäufer kann den Wortlaut der AGB ändern oder ergänzen. Diese Bestimmung berührt nicht die Rechte und Pflichten, die während der Geltungsdauer der vorherigen Version der AGB entstanden sind.

1.7 Die vorgenommene Änderung der AGB wird dem Käufer mindestens einen (1) Monat vor dem Datum des Inkrafttretens der neuen Version der AGB per E-Mail und auf der Website mitgeteilt. Der Käufer hat das Recht, die Änderung der AGB abzulehnen, indem er dem Vermittler innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bekanntgabe der Änderung der AGB eine Kündigung elektronisch über das auf der Website verfügbare Formular übermittelt. Die Kündigungsfrist beträgt vierzehn (14) Tage und beginnt am Tag nach dem Eingang der Kündigung beim Verkäufer. Diese Kündigung kann der Käufer spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bekanntgabe der Änderung der AGB einreichen, andernfalls gilt, dass er die neue Version der AGB akzeptiert hat.

1.8 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien werden durch den Vertrag und diese AGB geregelt.

1.9 Wenn zwischen den Vertragsparteien ein Rahmenvertrag über den Kauf von Waren geschlossen wurde, gelten die AGB nicht für Waren, die aufgrund eines solchen Rahmenvertrags gekauft wurden.

2. Vertragsschluss, Warenpreis und Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Präsentationen von Waren auf der Website sind informativ und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Vertrag über diese Waren abzuschließen. Die Bestimmung von § 1732 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung. Der Online-Katalog auf der Website wird nicht als Online-Shop (E-Shop) betrieben und dient nicht dem direkten Kauf der präsentierten Waren.

2.2 Nachdem der Käufer auf der Website die Waren ausgewählt hat, an denen er interessiert ist, sendet er dem Verkäufer über das Formular auf der Website eine unverbindliche Anfrage (im Folgenden „Anfrage“), auf deren Grundlage der Verkäufer berechtigt (aber nicht verpflichtet) ist, dem Käufer ein verbindliches Angebot (im Folgenden „Angebot“) zu senden.

2.3 Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt zustande, sobald der Käufer das Angebot des Verkäufers per E-Mail ohne Vorbehalt annimmt.

2.4 Die Warenpreise richten sich nach der gültigen Preisliste des Herstellers, die auf der Website angegeben ist.

2.5 Die Anfrage muss folgende wesentliche Angaben enthalten:

  • 2.5.1. Identifikation des Käufers,
  • 2.5.2. Spezifikation der gewünschten Waren,
  • 2.5.3. Menge der gewünschten Waren,
  • 2.5.4. Gewünschte Lieferart und Lieferort der Waren.

2.6 Die Liefertermine der Waren sind in Artikel 4 festgelegt.

  • 2.7 Der Käufer verpflichtet sich, den Warenpreis und etwaige Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren gemäß dem Vertrag (im Folgenden „Kaufpreis“) in voller Höhe an den Verkäufer auf eine der folgenden Weisen zu zahlen:
  • 2.7.1. Vorauszahlung per Rechnung – bargeldlos auf das Konto des Verkäufers Nr. 2111735455/2700, geführt bei der UniCredit Bank (im Folgenden „Konto des Verkäufers“),
  • 2.7.2. Per Nachnahme – es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart,
  • 2.7.3. Bei Genehmigung von Lieferungen auf Rechnung innerhalb eines festgelegten Kreditrahmens beträgt die maximal zulässige Zahlungsfrist 14 Tage, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart.

2.8 Die mit der Verpackung und Lieferung der Waren verbundenen Kosten sind im Kaufpreis enthalten.

2.9 Vorgehensweise bei Ausstellung einer Vorauszahlungsrechnung:

  • 2.9.1. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Vorauszahlungsrechnung erst auszustellen, wenn die Waren für den Käufer zur Versendung bereit sind, sofern nicht anders vereinbart. Die Waren werden bis zum Fälligkeitstag der Rechnung für den Käufer reserviert.
  • 2.9.2. Wenn die Vorauszahlungsrechnung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeit beglichen wird, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Rechnung und die Bestellung zu stornieren.
  • 2.9.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer gemäß der Vorauszahlungsrechnung zu versenden. Der Zahlungstag ist der Tag, an dem der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird.

2.10 Wenn der Käufer eine Anfrage für Waren sendet, die nicht üblicherweise verkauft werden (Sonderaufträge nach den Anforderungen des Käufers, die nicht auf der Website beworben werden), oder für eine große Menge an Waren, kann der Verkäufer den Käufer auffordern, einen separaten Kaufvertrag abzuschließen.

2.11 Die Vertragsparteien sind berechtigt, Forderungen aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren gegeneinander aufzurechnen.

2.12 Die Partei, die die Aufrechnung vornimmt, ist verpflichtet, der anderen Partei schriftlich die Höhe ihrer aufzurechnenden Forderung zusammen mit der Angabe der Verbindlichkeit (Abrechnung, Rechnung usw.), gegen die die Aufrechnung erfolgt ist, mitzuteilen. Wenn die Vertragspartei mehrere Forderungen gleichzeitig aufrechnet, identifiziert sie diese eindeutig und gibt die Forderungen an, die ihr die andere Vertragspartei noch schuldet und für deren Begleichung die Forderungen aufgerechnet werden.

2.13 Wenn die Vertragspartei, gegen deren Forderung die Aufrechnung vorgenommen wurde, der anderen Vertragspartei nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Aufrechnung Einspruch gegen die Richtigkeit der Aufrechnung erhebt, gilt die Aufrechnung als ordnungsgemäß in Bezug auf den Grund und die Höhe durchgeführt.

3. Rücktritt vom Vertrag

3.1 Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass gemäß § 1837 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rücktritt vom Kaufvertrag über die Lieferung von Waren, die nach den Wünschen des Käufers oder für seine Person angepasst wurden, vom Kaufvertrag über die Lieferung von Waren, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Waren vermischt wurden, vom Kaufvertrag über die Lieferung von Waren in einer versiegelten Verpackung, die vom Verbraucher aus der Verpackung genommen wurden und aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können, nicht möglich ist.

3.2 Handelt es sich nicht um einen Fall gemäß Artikel 3.1 der AGB oder um einen anderen Fall, in dem der Rücktritt vom Vertrag nicht möglich ist, hat der Käufer das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt der Waren gemäß § 1829 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom Vertrag zurückzutreten, wobei im Falle, dass Gegenstand des Vertrags mehrere Arten von Waren oder die Lieferung mehrerer Teile sind, diese Frist ab dem Tag des Erhalts der letzten Lieferung von Waren zu laufen beginnt. Der Rücktritt vom Vertrag muss dem Verkäufer innerhalb der in dem vorstehenden Satz genannten Frist mitgeteilt werden. Der Käufer kann für den Rücktritt vom Vertrag das vom Vermittler bereitgestellte Musterformular verwenden, das Bestandteil der AGB ist. Der Rücktritt vom Vertrag kann der Käufer unter anderem an die Adresse des Unternehmenssitzes des Verkäufers oder an die E-Mail-Adresse des Verkäufers prodej@tkz.cz senden.

3.3 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag gemäß Artikel 3.2 der AGB wird der Vertrag von Anfang an aufgehoben. Die Waren müssen vom Käufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Mitteilung des Rücktritts vom Vertrag an den Verkäufer an den Verkäufer zurückgegeben werden. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, trägt der Käufer die mit der Rücksendung der Waren an den Verkäufer verbundenen Kosten, auch wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können.

3.4 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag gemäß Artikel 3.2 der AGB erstattet der Verkäufer den Kaufpreis dem Käufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rücktritt vom Vertrag des Käufers, und zwar bargeldlos per Überweisung auf das vom Käufer dem Verkäufer mitgeteilte Konto. Der Verkäufer ist auch berechtigt, die dem Käufer bereits erbrachte Leistung bei Rückgabe der Waren durch den Käufer oder auf andere Weise, sofern der Käufer zustimmt, zu erstatten. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die erhaltenen Gelder an den Käufer zurückzugeben, bevor der Käufer die Waren zurückgibt oder nachweist, dass er die Waren an den Verkäufer gesendet hat.

3.5 In Fällen, in denen der Käufer gemäß § 1829 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten, ist der Verkäufer auch berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, bis der Käufer die Waren erhält. In einem solchen Fall erstattet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis unverzüglich und ohne unnötige Verzögerung bargeldlos auf das Konto des Käufers.

3.6 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Käufer zurückzutreten, der den Vertrag wesentlich verletzt hat, gesetzliche Bestimmungen verletzt hat oder durch sein Verhalten den guten Ruf des Verkäufers schädigt oder wenn der Verkäufer berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer beabsichtigt, durch sein Verhalten dem Verkäufer und Dritten Schaden zuzufügen, insbesondere (aber nicht ausschließlich) durch missbräuchliche Reklamationen, Beschädigung der Waren usw. Die dem Verkäufer durch den Rücktritt vom Vertrag entstandenen Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt und bleiben in vollem Umfang bestehen.

3.7 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn der Käufer ohne triftigen Grund die Waren nicht gemäß dem abgeschlossenen Vertrag entgegennimmt oder den Kaufpreis nicht bezahlt.

3.8 Einem Käufer, der Unternehmer ist, kann vom Verkäufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen das Recht eingeräumt werden, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Wert der gekauften Waren jedoch 50.000 CZK einschließlich Mehrwertsteuer übersteigt, ist ein solcher Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.

3.9 Wenn dem Käufer, der Unternehmer ist, der Rücktritt vom Vertrag gewährt wird, erkennt er an, dass der erstattete Kaufpreis um den Betrag reduziert werden kann, um den sich der Wert der Waren verringert hat.

3.10 Wenn dem Käufer, der Unternehmer ist, der Rücktritt vom Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen gewährt wird und die zurückgegebenen Waren nicht in der Originalverpackung einschließlich aller Zubehörteile und Zubehörteile zurückgegeben werden, erkennt der Käufer, der Unternehmer ist, an, dass der Verkäufer sich das Recht vorbehält, die Rückgabe solcher Waren mit einem Betrag zu berechnen, der die Kosten deckt, die erforderlich sind, um die Waren wieder verkaufsfähig zu machen.

3.11 Der Abzug für den Wertverlust der Waren oder die Abzüge für die Wiederherstellung der Waren zum Wiederverkauf gemäß dem vorhergehenden Absatz werden dem zurückgegebenen Kaufpreis des Käufers, der Unternehmer ist, angerechnet.

3.12 Einem Käufer, der Unternehmer ist, steht kein Rücktrittsrecht vom Vertrag aufgrund eines Mangels zu, noch kann er die Lieferung neuer Waren verlangen, wenn er die Waren nicht in dem Zustand zurückgeben kann, in dem er sie erhalten hat. Dies gilt nicht:
Wenn sich der Zustand der Waren aufgrund einer Inspektion zur Feststellung des Mangels geändert hat;
Wenn der Käufer die Waren vor Entdeckung des Mangels verwendet hat.

3.13 Wenn der Käufer, der Unternehmer ist, den Mangel der Waren nicht rechtzeitig gemeldet hat, verliert er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Transport und Lieferung der Waren

4.1 Ist die Art des Transports und der Lieferung aufgrund eines besonderen Wunsches des Käufers vereinbart, trägt der Käufer das Risiko und die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dieser Art des Transports.

4.2 Der Käufer spezifiziert die Art des Transports in der Anfrage, wobei die folgenden Lieferarten möglich sind:

  • 4.2.1. Transport durch eine Spedition und Lieferung an die vom Käufer angegebene Adresse;
  • 4.2.2. Lieferung im Unternehmen des Verkäufers und persönliche Abholung durch den Käufer.
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4.3 Die Waren gelten als geliefert, sobald der Käufer die Waren übernimmt und der Käufer den Lieferschein oder das Übergabeprotokoll unterschreibt.

4.4 Im Falle der Vereinbarung einer persönlichen Abholung im Betrieb des Verkäufers ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer zur Übernahme der Waren aufzufordern.

4.5 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht mit der Übernahme der Waren auf den Käufer über.

4.6 Versandkosten und Verpackungskosten werden gemäß der gültigen Preisliste auf der Website berechnet.

4.7 Ist der Verkäufer gemäß dem Vertrag verpflichtet, die Waren an einen vom Käufer angegebenen Ort zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die Waren bei Lieferung zu übernehmen.

4.8 Wenn die Lieferung der Waren aus Gründen, die beim Käufer liegen, wiederholt oder auf eine andere Weise als in der Vereinbarung festgelegt erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die Kosten für die wiederholte Lieferung der Waren oder die Kosten für die andere Lieferweise zu tragen.

4.9 Die Lieferfrist für nach den individuellen Anforderungen des Käufers hergestellte Waren beträgt 8 Wochen ab Vertragsschluss, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes. Der Verkäufer kann die Lieferfrist einseitig verlängern – in diesem Fall ist er verpflichtet, den Käufer innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss darüber zu informieren.

4.10 Bei der Übernahme der Waren vom Spediteur ist der Käufer verpflichtet, die Unversehrtheit der Verpackung der Waren zu überprüfen und im Falle von Mängeln dies unverzüglich dem Spediteur und/oder dem Verkäufer mitzuteilen. Stellt der Käufer fest, dass die Verpackung beschädigt ist, was auf ein unbefugtes Eindringen in die Sendung hinweist, ist er berechtigt, die Sendung vom Spediteur nicht anzunehmen. Dies lässt die Rechte des Käufers aus der Gewährleistung für Mängel und andere Rechte des Käufers unberührt, die sich aus den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

4.11 Weitere Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Transport der Waren können in den besonderen Lieferbedingungen des Verkäufers festgelegt werden, sofern diese vom Verkäufer herausgegeben wurden.


5. Gewährleistungsrechte

5.1 Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Gewährleistungsrechte richten sich allgemein nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach den Bestimmungen der §§ 1914 bis 1925, §§ 2099 bis 2117 und §§ 2161 bis 2174 des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz, in der jeweils gültigen Fassung, wenn der Käufer ein Verbraucher ist).

5.2 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Waren bei der Übernahme keine Mängel aufweisen. Insbesondere haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer dafür, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Waren übernimmt:

  • 5.2.1. die Waren die Eigenschaften aufweisen, die von den Vertragsparteien vereinbart wurden, und wenn keine Vereinbarung vorliegt, die Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Anbetracht der Art der Waren und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat;
  • 5.2.2. die Waren für den vom Verkäufer angegebenen oder für den üblichen Verwendungszweck der Waren dieser Art geeignet sind;
  • 5.2.3. die Waren in der entsprechenden Menge, Maß oder Gewicht geliefert werden; und
  • 5.2.4. die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 5.3 Wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme ein Mangel zeigt, wird vermutet, dass die Waren bereits bei der Übernahme mangelhaft waren.

5.4 Die Gewährleistungsansprüche des Verkäufers entsprechen mindestens den Gewährleistungsansprüchen des Herstellers (falls der Hersteller eine andere Person als der Verkäufer ist). Der Käufer, der Unternehmer ist, hat das Recht, einen Mangel an den Waren innerhalb von zwölf Monaten nach der Übernahme geltend zu machen; andere Käufer haben das Recht, einen Mangel an Verbrauchsgütern innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach der Übernahme geltend zu machen. Ist auf den verkauften Waren, ihrer Verpackung, in der dem Produkt beiliegenden Anleitung oder in der Werbung in Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen eine Frist angegeben, innerhalb derer die Waren verwendet werden können, so gelten die Bestimmungen über die Garantie für die Qualität. Mit der Garantie für die Qualität verpflichtet sich der Verkäufer, dass die Waren für eine bestimmte Zeit für den gewöhnlichen Zweck geeignet sind oder ihre üblichen Eigenschaften behalten. Wenn der Käufer dem Verkäufer den Mangel der Waren zu Recht gemeldet hat, läuft die Frist für die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche oder die Garantiezeit nicht während der Zeit, in der der Käufer die mangelhaften Waren nicht nutzen kann.

5.5 Die in Artikel 5.2 der AGB genannten Bestimmungen gelten nicht für Waren, die zu einem niedrigeren Preis wegen eines Mangels verkauft wurden, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde, für die Abnutzung der Waren, die durch ihren gewöhnlichen Gebrauch verursacht wird, für gebrauchte Waren für einen Mangel, der der Art der Abnutzung oder des Verschleißes entspricht, den die Waren bei der Übernahme durch den Käufer aufwiesen, oder wenn dies aufgrund der Art der Waren erforderlich ist. Dem Käufer steht kein Gewährleistungsrecht zu, wenn er vor der Übernahme der Waren wusste, dass die Waren einen Mangel aufweisen oder den Mangel selbst verursacht hat.

5.6 Die Gewährleistungsansprüche für Waren werden beim Verkäufer geltend gemacht. Ist jedoch im vom Verkäufer ausgestellten Gewährleistungsnachweis (im Sinne des § 2166 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) eine andere Person zur Reparatur bestimmt, die näher beim Käufer ist, macht der Käufer sein Recht auf Reparatur bei dieser Person geltend. Mit Ausnahme der Fälle, in denen eine andere Person zur Reparatur bestimmt ist, ist der Verkäufer verpflichtet, die Reklamation in jeder Betriebsstätte anzunehmen, in der die Reklamation in Anbetracht des Sortiments der Waren des Verkäufers oder der erbrachten Dienstleistungen möglich ist, oder auch im Sitz oder der Niederlassung des Verkäufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung darüber auszustellen, wann der Käufer das Recht geltend gemacht hat, was der Inhalt der Reklamation ist und welche Art der Abwicklung der Reklamation der Käufer verlangt; sowie eine Bestätigung des Datums und der Art der Abwicklung der Reklamation, einschließlich einer Bestätigung über die Durchführung der Reparatur und deren Dauer, oder eine schriftliche Begründung der Ablehnung der Reklamation. Diese Pflicht gilt auch für andere Personen, die vom Verkäufer zur Durchführung der Reparatur bestimmt wurden.

5.7 Der Käufer teilt dem Verkäufer mit, welches Recht er gewählt hat, bei der Meldung des Mangels oder unverzüglich nach der Meldung des Mangels. Die gewählte Option kann der Käufer nicht ohne Zustimmung des Verkäufers ändern; dies gilt nicht, wenn der Käufer die Reparatur des Mangels verlangt hat, der sich als nicht reparierbar herausstellt.

5.8 Der Käufer kann seine Gewährleistungsrechte insbesondere per E-Mail an die Adresse prodej@tkz.cz geltend machen.

5.9 Wenn die Waren nicht die in Artikel 5.2 der AGB festgelegten Eigenschaften aufweisen, kann der Käufer die Lieferung neuer Waren ohne Mängel verlangen, es sei denn, dies ist aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig, aber wenn sich der Mangel nur auf einen Teil der Waren bezieht, kann der Käufer nur den Austausch dieses Teils verlangen. Ist dies jedoch aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötige Verzögerung behoben werden kann, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels. Der Käufer hat auch im Falle eines behebbaren Mangels das Recht auf Lieferung neuer Waren oder Austausch eines Teils der Waren, wenn er die Waren aufgrund eines wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. In einem solchen Fall hat der Käufer auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Käufer nicht vom Vertrag zurücktritt oder nicht das Recht auf Lieferung neuer Waren ohne Mängel, Austausch eines Teils der Waren oder Reparatur der Waren geltend macht, kann er eine angemessene Preisminderung verlangen. Der Käufer hat auch das Recht auf eine angemessene Preisminderung, wenn der Verkäufer keine neuen Waren ohne Mängel liefern, den Austausch eines Teils der Waren oder die Reparatur der Waren durchführen kann, sowie in Fällen, in denen der Verkäufer keine Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist schafft oder wenn die Abhilfe dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde.

5.10 Weitere Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Gewährleistung des Verkäufers für Mängel können in der Reklamationsordnung des Verkäufers festgelegt werden.

Gültig ab 1.8.2022