Schutz von Hinweisgebern

Zur Erfüllung der Pflichten gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg., zum Schutz von Hinweisgebern, hat die Gesellschaft TKZ Polná, spol. s r.o. ein System zur Einreichung von Meldungen über mögliche Verdachtsfälle von rechtswidrigem Verhalten innerhalb des Unternehmens eingerichtet.

Die zuständige Person im Sinne des Gesetzes ist Bohumír Kašík, Bc.

Eine Meldung gemäß dem genannten Gesetz kann auf folgende Weise erfolgen:

  1. Persönlich bei der zuständigen Person oder durch Übergabe einer schriftlichen Meldung an die zuständige Person,
  2. Telefonisch an Werktagen von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer +420 601 251 206,
  3. Schriftlich per E-Mail an: whistleblowing@tkz.cz,
  4. Durch eine schriftliche Meldung, die an die Firmenadresse in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Hinweisgeberschutz“ gesendet wird.

Generell gilt auch, dass eine Meldung außerhalb des firmeneigenen Systems über das Portal des tschechischen Justizministeriums eingereicht werden kann, das unter der Adresse https://oznamovatel.justice.cz verfügbar ist.
Detaillierte Informationen zur Einreichung und Bewertung dieser Meldungen sind in den veröffentlichten Unternehmensrichtlinien enthalten.

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